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   OLG Hamm, 28.06.2012 - II-11 UF 85/12   

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OLG Hamm, 28.06.2012 - II-11 UF 85/12 (https://dejure.org/2012,20115)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28.06.2012 - II-11 UF 85/12 (https://dejure.org/2012,20115)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28. Juni 2012 - II-11 UF 85/12 (https://dejure.org/2012,20115)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Schwerwiegende Gefahr eines körperlichen oder seelischen Schaden für das Kind

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Art. 13 Abs. 1 lit. b) HKÜ
    Schwerwiegende Gefahr eines körperlichen oder seelischen Schaden für das Kind

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begriff der schwerwiegenden Gefahr i.S. von Art. 13 Abs. 1 lit. b HKÜ

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Art. 13 Abs. 1 lit. b) HKÜ
    Begriff der schwerwiegenden Gefahr i.S. von Art. 13 Abs. 1 lit. b HKÜ

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Mutter entführte ihre Kinder aus Polen - Besteht akute Selbstmordgefahr bei der Tochter, kommt eine Rückkehr zum Vater nicht in Frage

  • unterhalt24.com (Kurzinformation)

    Eine akute Suizidgefahr eines Kindes stellt ein Hindernis für einen Rückführungsantrag dar

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 69
  • FamRZ 2013, 52
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 29.10.1998 - 2 BvR 1206/98

    Gegenläufige Kindesrückführungsanträge

    Auszug aus OLG Hamm, 28.06.2012 - 11 UF 85/12
    Vielmehr stehen nur ungewöhnlich schwerwiegende Beeinträchtigungen des Kindeswohls, die sich als besonders erheblich, konkret und aktuell darstellen und die über die mit der Rückführung gewöhnlich verbundenen Schwierigkeiten hinausgehen, einer Rückführung entgegen (vgl. BVerfG NJW 1996, 1402, 1403; FamRZ 1999, 85, 87; OLG Karlsruhe FamRZ 2010, 1577, 1578).
  • BVerfG, 22.07.2005 - 1 BvR 1465/05

    Aussetzung des Vollzugs einer Kindesrückführung nach KiEntfÜbk Haag bei fehlender

    Auszug aus OLG Hamm, 28.06.2012 - 11 UF 85/12
    Von einer Rückgabe kann abgesehen werden, wenn bewiesen ist, dass ein Kind missbraucht oder misshandelt wurde und dies erneut zu befürchten ist (vgl. OLG Karlsruhe FamRZ 2002, 1141), wenn der antragstellende Elternteil in hohem Maße suchtabhängig ist, die Rückkehr in ein Kriegsgebiet unumgänglich ist, oder infolge der Rückgabe eine akute Suizidgefahr des Kindes besteht (vgl. BVerfG FamRZ 2005, 1657).
  • BVerfG, 15.02.1996 - 2 BvR 233/96

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Rückführung eines Kindes nach Kanada

    Auszug aus OLG Hamm, 28.06.2012 - 11 UF 85/12
    Vielmehr stehen nur ungewöhnlich schwerwiegende Beeinträchtigungen des Kindeswohls, die sich als besonders erheblich, konkret und aktuell darstellen und die über die mit der Rückführung gewöhnlich verbundenen Schwierigkeiten hinausgehen, einer Rückführung entgegen (vgl. BVerfG NJW 1996, 1402, 1403; FamRZ 1999, 85, 87; OLG Karlsruhe FamRZ 2010, 1577, 1578).
  • OLG Karlsruhe, 18.03.2010 - 2 UF 179/09

    Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts einer Person i.S. des KHÜ

    Auszug aus OLG Hamm, 28.06.2012 - 11 UF 85/12
    Vielmehr stehen nur ungewöhnlich schwerwiegende Beeinträchtigungen des Kindeswohls, die sich als besonders erheblich, konkret und aktuell darstellen und die über die mit der Rückführung gewöhnlich verbundenen Schwierigkeiten hinausgehen, einer Rückführung entgegen (vgl. BVerfG NJW 1996, 1402, 1403; FamRZ 1999, 85, 87; OLG Karlsruhe FamRZ 2010, 1577, 1578).
  • OLG Hamm, 15.12.2011 - 11 UF 240/11

    Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts eines Kindes i.S. von Art. 4 S. 1 HKÜ

    Auszug aus OLG Hamm, 28.06.2012 - 11 UF 85/12
    Das HKÜ stellt dabei ausschließlich auf eine schwerwiegende Gefahr für das Kind, nicht des Elternteils ab (Senat, Entscheidung vom 15.12.2011 - 11 UF 240 - FamRZ 2012, 727; OLG Stuttgart 2009, 2017).
  • OLG Hamm, 10.12.2004 - 11 UF 210/04

    Rückführung eines Kindes nach Italien

    Auszug aus OLG Hamm, 28.06.2012 - 11 UF 85/12
    Der Verlust des derzeitigen Aufenthaltsortes, der Schule, des Kindergartenplatzes und der Umgebung, in die das Kind sich inzwischen integriert hat, der Wechsel der Bezugsperson, des Sprachangebotes etc. sind in diesem Sinne unvermeidliche Folgen der vom HKÜ gewollten und vom entführenden Elternteil zu vertretenen erneuten Ortsveränderung und als solche keine Gründe im Sinne von § 13 Abs. 1 lit b) HKÜ, weil das Abkommen über die Rückführung von Kindern sonst leer liefe (vgl. Senat, Entscheidung vom 10.12.2004 - 11 UF 210/04 - FamRZ 2005.1702; OLG Schleswig FamRZ 2005, 1703; OLG Zweibrücken FamRZ 2001, 643; OLG Hamburg OLGR 2009, 208).
  • OLG Schleswig, 03.02.2005 - 12 UF 20/05

    Rückführung einer Siebenjährigen nach Australien

    Auszug aus OLG Hamm, 28.06.2012 - 11 UF 85/12
    Der Verlust des derzeitigen Aufenthaltsortes, der Schule, des Kindergartenplatzes und der Umgebung, in die das Kind sich inzwischen integriert hat, der Wechsel der Bezugsperson, des Sprachangebotes etc. sind in diesem Sinne unvermeidliche Folgen der vom HKÜ gewollten und vom entführenden Elternteil zu vertretenen erneuten Ortsveränderung und als solche keine Gründe im Sinne von § 13 Abs. 1 lit b) HKÜ, weil das Abkommen über die Rückführung von Kindern sonst leer liefe (vgl. Senat, Entscheidung vom 10.12.2004 - 11 UF 210/04 - FamRZ 2005.1702; OLG Schleswig FamRZ 2005, 1703; OLG Zweibrücken FamRZ 2001, 643; OLG Hamburg OLGR 2009, 208).
  • OLG Karlsruhe, 16.10.2001 - 2 UF 282/01

    schwerwiegende Gefährdung des Kindeswohls, Beschleunigungs-Grundsatz,

    Auszug aus OLG Hamm, 28.06.2012 - 11 UF 85/12
    Von einer Rückgabe kann abgesehen werden, wenn bewiesen ist, dass ein Kind missbraucht oder misshandelt wurde und dies erneut zu befürchten ist (vgl. OLG Karlsruhe FamRZ 2002, 1141), wenn der antragstellende Elternteil in hohem Maße suchtabhängig ist, die Rückkehr in ein Kriegsgebiet unumgänglich ist, oder infolge der Rückgabe eine akute Suizidgefahr des Kindes besteht (vgl. BVerfG FamRZ 2005, 1657).
  • OLG Zweibrücken, 15.11.2000 - 5 UF 112/00
    Auszug aus OLG Hamm, 28.06.2012 - 11 UF 85/12
    Der Verlust des derzeitigen Aufenthaltsortes, der Schule, des Kindergartenplatzes und der Umgebung, in die das Kind sich inzwischen integriert hat, der Wechsel der Bezugsperson, des Sprachangebotes etc. sind in diesem Sinne unvermeidliche Folgen der vom HKÜ gewollten und vom entführenden Elternteil zu vertretenen erneuten Ortsveränderung und als solche keine Gründe im Sinne von § 13 Abs. 1 lit b) HKÜ, weil das Abkommen über die Rückführung von Kindern sonst leer liefe (vgl. Senat, Entscheidung vom 10.12.2004 - 11 UF 210/04 - FamRZ 2005.1702; OLG Schleswig FamRZ 2005, 1703; OLG Zweibrücken FamRZ 2001, 643; OLG Hamburg OLGR 2009, 208).
  • OLG Brandenburg, 17.09.1996 - 10 UF 114/96

    Absehen von Rückgabeanordnung nach Haager Übereinkommen

    Auszug aus OLG Hamm, 28.06.2012 - 11 UF 85/12
    Voraussetzung ist, dass das Kind aus freiem Willen und nicht erkennbar maßgeblich durch den entführenden Elternteil beeinflusst mit Nachdruck die Rückkehr in den Staat des gewöhnlichen Aufenthaltes ablehnt, sich dagegen in ungewöhnlich starkem Maße sträubt und das Kind angesichts seines Alters und seiner Reife dies aufgrund seiner verantwortungsbewussten Entscheidung tut, wobei hinsichtlich des Alters keine absolute Grenze existiert (vgl. OLG Celle NJW-RR 1997, 902).
  • OLG Hamburg, 10.12.2008 - 2 UF 50/08
  • OLG Koblenz, 20.06.2023 - 13 UF 242/23

    Zurückweisung einer Beschwerde im Zusammenhang mit der Geltendmachung eines

    Dies ist z. B. der Fall, wenn die Aussage nicht durch den entführenden Elternteil und den Loyalitätskonflikt maßgeblich beeinflusst erscheint und die Ablehnung auf Selbsterlebtem und einem deswegen erheblich gestörten Verhältnis zur antragstellenden Partei beruht (OLG Hamm, NJW-RR 2013, 69 ).

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung sind jedoch darüber hinausgehende Belastungen und Lebensumstände im Herkunftsland, die aus dem Selbsterlebten mit dem antragstellenden Elternteil resultieren und zu einem gestörten Verhältnis führen, als beachtlich anerkannt, was über den typischen Loyalitätskonflikt des Kindes durch den Elternstreit hinausgeht und eine Rückführung ins Herkunftsland hindern kann (vergl. OLG Hamm, NJW-RR 2013, 69 ).

  • OLG Frankfurt, 16.07.2019 - 1 UF 106/19

    Voraussetzungen der Rückführung nach Haager Kindesentführungsabkommen

    Zwar sind an das Ausmaß der Gefährdung strenge Anforderungen zu stellen, weshalb nur ungewöhnlich schwerwiegende Beeinträchtigungen des Kindeswohls einer Rückführung gemäß Artikel 13 Abs. 1 Satz 1 lit. b HKÜ entgegenstehen können (BVerfGE 99, 145; OLG Hamm NJW-RR 2013, 69; OLG Nürnberg FamRZ 2004, 726; Staudinger/Pirrung (2018) Vorbemerkung EGBGB Rn. E 71).

    Deshalb muss sich die schwerwiegende Gefahr im Sinne der genannten Vorschrift als besonders erheblich und aktuell darstellen (vgl. OLG Hamm NJW-RR 2013, 69).

  • OLG Dresden, 31.01.2020 - 21 UF 981/19
    Die restriktive Auslegung des Art. 13 Abs. 1 HKÜ ist in der Rechtsprechung und Literatur anerkannt und wird auch vom Bundesverfassungsgericht nicht beanstandet (OLG Hamburg, Beschl. v. 22.03.2019 - 2 UF 12/19 HKÜ -, juris Rn. 28; OLG Stuttgart, FamRZ 2015, 1631; OLG Hamm, NJW-RR 2013, 69; OLG Hamburg, NZFam 2014, 843; OLG Karlsruhe, FamRZ 2010, 1577; FamRZ 2015, 1627; OLG Düsseldorf, FamRZ 2011, 1237; BVerfG, FamRZ 2016, 1571; FamRZ 1999, 85; FamRZ 1996, 405; MüKo/BGB-Heiderhoff, 7. Aufl., Art. 13 HKÜ Rn. 1).
  • OLG Celle, 18.11.2021 - 15 UF 116/21

    Beschwerde gegen einen Beschluss über die Rückführung eines Kindes nach Irland;

    Erforderlich für ein Widersetzen des Kindes ist vielmehr, dass dieses eine Rückführung mit Nachdruck ablehnt bzw. sich hiergegen in ungewöhnlich starkem Maße sträubt ( OLG Hamm, Beschluss vom 28. Juni 2012 - II-11 UF 85/12, 11 UF 85/12 - NJW-RR 2013, 69; OLG Celle, Beschluss vom 22.10.2001 - 17 UF 178/01 - FamRZ 2002, 569 ).
  • OLG Koblenz, 26.01.2018 - 13 UF 709/17

    Internationale Kindesentführung: Verbringung eines Kindes von Polen nach

    Für die Frage, ob eine Verletzung des Sorgerechts vorliegt, stellt das HKÜ dabei auf das Recht des Staates ab, in dem das Kind unmittelbar vor dem Verbringen seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte (vgl. OLG Celle Beschluss vom 23.01.2017, Az. 15 UF 254/16, zit. nach Juris und OLG Hamm NJW-RR 2013, 69).
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